Diese setzen dann die Staatsanwaltschaften in Kenntnis, die widerum alle Fälle innerhalb von drei Wochen bearbeiten sollen. Eine Arbeitsgruppe hat die Regeln aufgestellt und an die Gemeinden weitergeleitet. Um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen, werden am Wahltag am 8. Oktober landesweit Amtsärzte eingesetzt, die unter anderem Krankschreibungen kontrollieren. Beisitzer, die unrechtmäßig fehlen, riskieren ein Bußgeld von 250 Euro.
Wahlen 2006: Beisitzer werden auf Anwesenheit kontrolliert
Die Vorsitzenden der Wahlbüros müssen alle Abwesenheiten von Beisitzern dem Friedensrichter melden.