Der Gerichtshof gab dem belgischen Staat Recht und bestätigte ein Urteil gegen den Anwalt. Dieser war 2011 vom Lütticher Appellationshof wegen des Besitzes von kinderpornographischem Material zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Später hatte der Kassationshof eine Beschwerde des Anwalts abgewiesen. Dann zog er vor den Europäischen Hof.
Victor Hissel war für schuldig befunden worden, über eine Zeitspanne von drei Jahren regelmäßig kinderpornographische Bilder gesichtet zu haben.
belga/cd