Der belgische Staat hatte jahrelang Dutzende multinationale Konzerne wie BASF oder Sudal teilweise von der Steuer befreit. Schon vor fünf Jahren hatte die EU-Kommission diese Praxis als eine Form der unlauteren Staatshilfe kritisiert.
Nach der Durchsicht einzelner Akten kommt der EuGH nun zu demselben Schluss. Jetzt muss geklärt werden, ob Belgien gegen EU-Recht verstoßen hat und die 700 Millionen Euro, die in Form von Steuervorteilen an mindestens 35 Multinationals geflossen sind, zurückfordern muss.
vrt/jp