Die Anwälte von Richard Taxquet ziehen jetzt vor den Kassationshof.
Taxquet sitzt eine 20-jährige Haftstrafe als Auftraggeber für den Mord an Altminister André Cools ab. Er wurde am 7. Januar 2004 vom Lütticher Schwurgericht verurteilt.
Der Europäische Menschenrechtshof hatte schon in der ersten Instanz entschieden, dass der Cools-Prozess nicht korrekt verlaufen sei. Die Jury hatte ihr Urteil nicht begründet, daher könne der Angeklagte nicht wissen, weshalb er verurteilt wurde.
Im Berufungsverfahren verdeutlicht der Hof für Menschenrechte seine Kritik: Belgien könne auch weiterhin am Geschworenenprozess festhalten, und auch eine ausdrückliche Begründung des Urteils sei nicht zwingend notwendig, wenn sich aus dem Prozess heraus und aus den Fragen an die Jury die Tatbeteiligung des Angeklagten nachvollziehen lasse. Das sei im Fall Taxquet nicht der Fall gewesen.
Demzufolge sei Taxquet als unschuldig anzusehen, sagen sein Anwälte. Sie wollen jetzt vor den Kassationshof ziehen, damit das Urteil des Lütticher Schwurgerichts aufgehoben wird. Außerdem wollen sie auf Schadenersatz klagen.
belga/fs/km - Archivbild belga