Hier und da im ganzen Land weisen Ärzte und Apotheker die Bürger bereits auf die digitale Innovation hin. Seit Juni läuft die Testphase. Ab dem 15. September wird diese Neuerung überall gelten: Die klassische Verschreibung, das Rezept auf Papier, wird beim Arztbesuch zur Ausnahme.
Das erspart den Ärzten eine Menge Papier, denn anders als früher, als ein Rezept mehrere Medikamente enthalten konnte, müssen sie jetzt für jedes Medikament ein eigenes Rezept ausstellen. So mancher insbesondere älterer Patient kommt da auch gut und gerne mal mit mehr als zehn Rezepten in die Apotheke. Der Papierberg soll aber nicht mehr wachsen. Über das Softwareprogramm CareConnect sind die Apotheker mit den Ärzten - und dem was sie verschreiben - verbunden.
Zur Abholung in der Apotheke müssen Patienten ihren Personalausweis mitbringen, um sich auszuweisen. Ein Vorteil der neuen Regelung ist etwa, dass man nicht mehr zum Arzt zurück muss, weil man sein Rezept auf Papier verloren hat. Dazu kommt: Die Verschreibungen der Ärzte sind auch gelinkt am Lagerbestand der Apotheker. Für sie bedeutet das weniger administrativen Aufwand. Und der Apotheker kann das Verschreibungsschema des Arztes einsehen. Das erfreut vielleicht nicht die Datenschützer, aber es hat den Vorteil, dass ein Apotheker leichter auf Fragen antworten kann, wenn es die von Seiten des Patienten gibt.
Wer sein Rezept lieber weiterhin auf Papier haben möchte, bekommt das auch noch auf Nachfrage. Der Arzt darf das auch nicht zusätzlich berechnen. Wer mit digitalen Hilfsmitteln nicht vertraut ist oder kein Smartphone besitzt, aber trotzdem Papier sparen möchte, kann in der Apotheke seine digitale Akte einsehen und Rezepte anfordern und besprechen.
Rezepte auf Papier werden für einige Ärzte allerdings vorerst auch weiter die Regel sein: Zum Beispiel für Ärzte, die Hausbesuche machen. Wer aber auf das Digitale setzt, kann auch selber den Überblick bewahren. Es gibt eine ganz Reihe von Apps wie zum Beispiel Helena, EASYPharm oder ApoConnect, mit denen man seine Rezepte zurückfinden kann. Das gilt auch für die staatliche Plattform www.meinegesundheit.be.
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