Auch wer aufgrund von beschädigten Wasserboilern oder anderen Geräten mehr Wasser verbraucht hat, soll die Mehrkosten nicht tragen müssen.
Die Wallonische Wassergesellschaft kündigte zudem an, alle Inkasso- und Mahnverfahren für all jene auszusetzen, die Opfer der Hochwasserkatastrophe geworden sind. Zudem möchte die Wassergesellschaft Reparaturarbeiten an Anschlüssen oder Leitungen nicht in Rechnung stellen.
belga/dop