Das teilt die Staatsanwaltschaft von Lüttich mit. In der Provinz Lüttich hat die Hochwasser-Katastrophe 37 Menschenleben gefordert, insgesamt kamen in der Wallonie 41 Menschen ums Leben.
Ein Untersuchungsrichter soll nun überprüfen, ob jemand verantwortlich ist, beispielsweise durch mangelnde Voraussicht oder mangelnde Vorsicht. Das bedeute nicht, dass es Verantwortliche gebe, unterstreicht die Staatsanwaltschaft. Dass ein Untersuchungsrichter eingesetzt wird, solle nur garantieren, dass die Ursachen der Katastrophe unabhängig und objektiv untersucht werden.
Die Staatsanwaltschaft hat selbst die Entscheidung getroffen, einen Untersuchungsrichter für die Hochwasser-Katastrophe zu bestimmen, und nicht infolge einer Klage. Es ist nicht das erste Mal, dass in einem Katastrophenfall ein Untersuchungsrichter eingesetzt wird.
belga/km