Das ist der Fall, wenn der Arbeitsplatz überflutet ist, aber auch wenn der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, sich zum Arbeitsplatz zu begeben und auch kein Homeoffice machen kann.
belga/vkr
Arbeitnehmer, die wegen der Hochwasserkatastrophe nicht arbeiten gehen können, und betroffene Unternehmen haben Anrecht auf zeitweiliges Arbeitslosengeld wegen höherer Gewalt. Das berichtet am Freitag die Wirtschaftszeitung L'Echo.
Das ist der Fall, wenn der Arbeitsplatz überflutet ist, aber auch wenn der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, sich zum Arbeitsplatz zu begeben und auch kein Homeoffice machen kann.
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