Der Anteil berechtigter beziehungsweise unberechtigter Beschwerden hat sich allerdings durch die Gesundheitskrise nicht erhöht. Die eingegangenen Klagen betreffen zu mehr als 45 Prozent die Art und Weise, mit der die Beamten ihre Aufgaben erfüllt haben.
Knapp dahinter mit beinahe 43 Prozent liegt aber die nach Meinung der betroffenen Bürger nicht angemessene Einstellung beziehungsweise das Auftreten der Polizisten. Hier wird vor allem die Sprache, aber auch das nonverbale Kommunikationsverhalten kritisiert.
Weitere rund acht Prozent der Klagen betreffen strafrechtliche Verstöße, die die Beamten nach Meinung der Beschwerdeführer begangen haben.
Von den über 400 eingegangenen Klagen ist das Komitee P in lediglich 129 Dossiers, also weniger als einem Drittel, zu einer abschließenden Bewertung gekommen. Von diesen Fällen wiederum ist das Aufsichtsgremium der Polizei bei rund 66 Prozent zu dem Schluss gekommen, dass kein Fehlverhalten seitens der beteiligten Beamten vorgelegen hat.
Bei rund jedem zehnten Fall ist hingegen ein Fehlverhalten festgestellt worden. Wobei drei Viertel davon individuelle Beamte betraf und ein Viertel als strukturelle Versäumnisse eingestuft worden sind.
Diese Zahlen entsprechen den Daten aus dem Jahr 2019, also aus der Vor-Corona-Zeit, erklärt das Komitee P. Das öffentliche Bild von Polizeieinsätzen habe sich durch die Pandemie also nicht verändert.
Boris Schmidt