Diese Verordnung steht klar in den Aufforderungen definiert. Die Entscheidung darüber, was als religiöses Symbol gilt, obliegt dem Vorsitzenden des Wahlbüros.
Religiöse Symbole in Brüsseler Wahlbüros nicht erlaubt
Die Wahlhelfer in den Brüsseler Wahlbüros dürfen am 8. Oktober keine religiösen Symbole tragen.