In dem Entwurf des Abkommens vom 8. Juni hatten sich die Spitzen der Arbeitgeber und Gewerkschaften nach einer Marathonsitzung in einer ganzen Reihe schwieriger Dossiers verständigt.
So sollen die Mindestlöhne angehoben werden und auch beim Laufbahnende gab es ein Entgegenkommen: Altersteilzeit soll schon ab 55 Jahren möglich werden. Das Mindestalter für die Vorruhestandsregelungen bleibt hingegen bei 60 Jahren. Den Arbeitgebern wurde zugestanden, Überstunden steuerlich günstiger abrechnen zu können.
Ob die Gewerkschaftsmitglieder beziehungsweise später die Arbeitergeber wirklich mitspielen werden, bleibt abzuwarten. Die Basis der sozialistischen Gewerkschaft etwa hatte vor zwei Jahren ein Lohnabkommen noch gekippt.
Deswegen wird mit Spannung darauf gewartet, was das Föderalkomitee der sozialistischen Gewerkschaft FGTB, der Allgemeine Rat der christlichen Gewerkschaft CSC sowie das Nationalkomitee der liberalen Gewerkschaft CGSLB nach der Prüfung des Entwurfs verkünden werden.
Besonders aufmerksam dürfte die Föderalregierung das Geschehen verfolgen: Denn wenn auch nur eine der drei Gewerkschaften das Rahmentarifabkommen ablehnt, dann landet das ganze Dossier wie die sprichwörtliche heiße Kartoffel in den Händen der Regierung, was diese eigentlich vermeiden will.
Boris Schmidt