Ab Mittwoch ist die Vierer-Kontaktblase nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben, sondern wird nur noch empfohlen - zumindest bis auf Weiteres.
Besonders heiß erwartet worden ist aber natürlich die Wiederöffnung der Gastronomie-Innenbereiche. Hier gelten die gleichen Regeln, die aktuell auch draußen in Kraft sind. Was sich allerdings leicht ändert, sind die Öffnungszeiten: Von 5 Uhr bis 23:30 Uhr dürfen Cafés, Restaurants und so weiter drinnen und auf den Terrassen Gäste bewirten. Pro Tisch dürfen jedoch nur vier Personen Platz nehmen. Zwischen den Tischen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern.
Das Arbeiten von zu Hause aus bleibt weiter verpflichtend, allerdings dürfen die Menschen einen Tag pro Woche an ihre Arbeitsstelle zurückkehren, so lange dabei bestimmte Auflagen zur Gesamtzahl der anwesenden Personen beachtet werden.
Lockerungen gibt es auch bei der maximal erlaubten Anzahl an Personen bei zum Beispiel Kultur- und Sportveranstaltungen, bei nicht-professionellen gemeinsamen sportlichen Aktivitäten, aber auch bei Demonstrationen und privaten Veranstaltungen.
Wieder erlaubt sind beziehungsweise wieder öffnen dürfen unter Auflagen unter anderem: Kirmessen, Jahrmärkte, Floh- und Trödelmärkte, Fitnesscenter, Freizeitbäder, Kinos und diverse andere Sektoren. In den Kinosälen muss jeder zweite Sitz frei gelassen werden, das Tragen einer Atemschutzmaske ist Pflicht und die Tickets müssen vorher reserviert werden. Die Gruppe Kinepolis hat bereits jetzt schon 15.000 Tickets verkauft.
Außerdem fallen beim Einkaufen beziehungsweise auch beim Verkaufen bestimmte Corona-Einschränkungen weg.
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