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Sozialpartner einigen sich auf Anhebung des Mindestlohns

08.06.202106:3608.06.2021 - 11:58
Protestaktion der Gewerkschaften im März in Brüssel (Archivbild: Laurie Dieffembacq/Belga)
Illustrationsbild: Laurie Dieffembacq/Belga

Nach stundenlangen Verhandlungen am Ende doch weißer Rauch: Die Sozialpartner haben Montagnacht eine Einigung in einigen wichtigen Fragen erzielen können, die die Privatwirtschaft betreffen. So soll insbesondere der Mindestlohn schrittweise angehoben werden.

Es sei "ein ausgewogenes Abkommen", sagten Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften in seltener Einmütigkeit. Da sei für jeden was dabei.

Dass sich die Sozialpartner so schnell wieder zusammenraufen könnten, damit war nicht unbedingt zu rechnen. Vor einigen Wochen noch hatten Arbeitgeber und Gewerkschaften sich gegenseitig in der Luft zerrissen, weil man sich einfach nicht auf die Eckpunkte eines neuen Rahmentarifabkommens verständigen konnte. Der zentrale Streitpunkt in einer Zahl: 0,4 Prozent. Grob gerafft: Laut Gesetz dürfen die Gehälter nicht um mehr als 0,4 Prozent steigen, zuzüglich Index. Die Gewerkschaften wollten aber mehr und stellten auch besagtes Gesetz infrage, das diese Lohnnorm festlegt. Die Arbeitgeber blieben aber in dieser Frage unerbittlich.

Nur geht es in einem Rahmentarifabkommen um mehr als nur die reinen Einkünfte. Und es waren die diversen anderen Unterkapitel, die da Montagnacht auf dem Tisch lagen. Stundenlang haben die Sozialpartner gerungen, in den frühen Morgenstunden gab's dann aber doch eher überraschend schon weißen Rauch.

Mindestlohn

Erstes Kapitel in dem Entwurf: die Erhöhung des Mindestlohns, seit Jahren ein Steckenpferd der Gewerkschaften. Zu Recht, sagte FGTB-Chef Thierry Bodson am Dienstagmorgen in der RTBF. Seit 2008 ist der Mindestlohn nicht mehr gestiegen. Die Gewerkschaften vergessen in solchen Zusammenhängen aber häufig den Index zu erwähnen, also die automatische Anpassung der Bezüge an die Lebenshaltungskosten.

Aber, gut... Fakt sei auch, dass der Mindestlohn immer noch unter zehn Euro pro Stunde liegt, und dass der Unterschied zwischen dem Mindestlohn und dem Durchschnittsgehalt in den letzten Jahren immer größer geworden sei.

Jetzt soll der Mindestlohn also in drei Schritten erhöht werden - um drei Mal netto 50 Euro pro Monat: 2022, 2024 und 2026. Damit werde die Kaufkraft dieser Menschen doch spürbar erhöht, sagte Miranda Ulens, Generalsekretärin der FGTB. Das sei eine Anerkennung für all die Arbeitnehmer, die sonst sehr wenig Anerkennung bekommen, fügte die CSC-Amtskollegin Marie-Hélène Ska hinzu.

Diese Erhöhung des Mindestlohnes werde die Arbeitgeber aber gar nicht viel kosten, sagte Pieter Timmermans, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes FEB in der RTBF. Diese Kaufkrafterhöhung um 50 Euro netto werde im Wesentlichen das Ergebnis einer Steuerreform sein.

Überstunden

Für die Arbeitgeber stand derweil ein anderer Punkt im Vordergrund. Wegen der Corona-Krise kamen einige als "essenziell" eingestufte Branchen in den Genuss einer Regelung, wonach bis zu 120 Überstunden pro Arbeitnehmer steuerlich günstiger abgerechnet werden konnten. Die Arbeitgeber hatten gefordert, diese Regelung auf alle Sektoren auszuweiten. Und in diesem Punkt haben sie sich durchsetzen können. Auf diese Weise werden unsere Unternehmen flexibler, sagte Timmermans.

Konkret: Wenn die Auftragslage plötzlich steigt, dann kann man über diese freiwilligen Überstunden schnell darauf reagieren. In diesem Sinne sei das auch eine Maßnahme zur Wiederbelebung der Wirtschaft, sagte Timmermans.

Diese Maßnahme ist allerdings zeitlich befristet. Auch, weil die Gewerkschaften darauf bestanden haben, dass diese Überstundenregelung nicht am Ende strukturell wird. Im Klartext: Irgendwann sollte man auch einfach zusätzliche Mitarbeiter einstellen.

Laufbahnende

Ein wesentlich heiklerer Punkt war dann aber nochmal das Laufbahnende. Die Gewerkschaften hatten gefordert, das Mindestalter für die bestehenden Vorruhestandsregelungen auf 58 anzusenken. Letztlich bleibt es aber bei 60. Demgegenüber kann Altersteilzeit ab jetzt aber schon ab 55 und nicht mehr ab 58 Jahren in Anspruch genommen werden.

Eben: "Für jeden was dabei". "Der Soziale Dialog funktioniere noch", betonte denn auch der föderale Arbeitsminister Pierre-Yves Dermagne. Das sei erfreulich, denn auf die Sozialpartner warte noch eine ganze Reihe weiterer heikler Dossier. Viele Reformen seien noch in der Pipeline. Das mache das Abkommen denn auch so wichtig.

Bislang handelt es sich aber noch um einen Entwurf. Die Entscheidungsgremien der einzelnen Verbände und auch die Regierung müssen dem Text noch zustimmen.

Roger Pint

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