Der Kammerausschuss für Soziales hat am Mittwoch einstimmig grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzentwurf gegeben. Der Gesetzestext muss jetzt noch zur Abstimmung in die Kammer.
Zur Begründung hieß es, die drei freien Tage, die Trauernden bisher zustehen, würden gerade einmal ausreichen, um die Formalitäten zu erledigen und würden keinen Raum für Trauer lassen.
Von den zehn freien Tagen müssen drei in der Zeit zwischen dem Todesfall und dem Begräbnis genommen werden. Die anderen sieben Tage können zu einem anderen Zeitpunkt innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen werden. Die Maßnahme soll auch für Pflegeeltern gelten, die ein Pflegekind verlieren.
belga//vrt/est