Die fraglichen Lebensmittel sollten im Müll entsorgt werden. Aus Sicht der Geschäftsleitung handelt es sich um Diebstahl.
Die Beschuldigten sollen damit gegen ihren Arbeitsvertrag verstoßen haben. Die Zurücknahme der Kündigung scheine daher unmöglich.
Die Gewerkschaft will sich zwar für die entlassenen Kollegen einsetzen, sieht jedoch von Streikaktionen ab.
Die Mitarbeiter sagten, sie hätten die Erlaubnis der Chefin gehabt. Diese habe ihnen sogar vorgeschlagen, die Lebensmittel mit nach Hause zu nehmen.
rtbf/sh - Bild: belga