In einer Erklärung schreiben die Schausteller, dort sei die Ansteckungsgefahr nicht geringer als auf einer Kirmes.
Auf dem Konzertierungsausschuss müsste am Dienstag eine Entscheidung getroffen werden. Andernfalls wollen die Schausteller gegen den Staat vor Gericht ziehen.
belga/rtbf/est