Hat der Voucher kein Ablaufdatum, dann ist er unbefristet gültig. Steht dort ein Ablaufdatum, dann darf er zwar gesetzlich gesehen nicht mehr verwendet werden, in der Praxis sind die Reiseveranstalter aber kulant. Andernfalls kann der Kunde sein Geld zurückverlangen innerhalb von zwölf Monaten nach Ausstellungsdatum.
Die Regelung gilt für alle Gutscheine, die zwischen dem 20. März und dem 19. Juni 2020 ausgestellt wurden. Zu Beginn der Corona-Pandemie hatten die Veranstalter von Pauschalreisen rund 210.000 dieser Corona-Voucher ausgestellt im Gesamtwert von 356 Millionen Euro.
Seit dem 20. Juni 2020 müssen Kunden keine Gutscheine mehr akzeptieren. Bei der Annullierung einer Pauschalreise nach diesem Datum dürfen sie das Geld innerhalb von 14 Tagen zurückverlangen.
belga/vk