Vor zwei Wochen hatte ein Brüsseler Gericht geurteilt, dass die belgischen Corona-Maßnahmen eine unzureichende gesetzliche Grundlage haben.
Das Gericht verordnete ein Zwangsgeld, falls die Regierung innerhalb eines Monats nichts unternommen hat. Dagegen war Innenministerin Verlinden in Berufung gegangen.
vrt/vk