Dies hat der Europäische Gerichtshof in einer Klage der deutschen Warenhausgruppe Lidl entschieden. Die Richter sahen die Behauptung Colruyts als Wettbewerbsverzerrung an. Demnach sind zwar Preisvergleiche in der Werbung erlaubt, aber nur für eindeutig vergleichbare Waren. Colruyt hat bereits zugesichert, das Urteil zu respektieren.
Urteil: Colruyt darf sich nicht mehr als billigsten Supermarkt bezeichnen
Die Warenhauskette Colruyt darf nicht mehr von sich behaupten, der billigste Supermarkt in Belgien zu sein.