Der vorgezogene Ferienstart gehört zu den Beschlüssen, die der Konzertierungsausschuss am vergangenen Mittwoch gefasst hat, um die Corona-Pandemie zu bremsen. Viele berufstätige Eltern haben daher keine Kinderbetreuung und müssen zu Hause bleiben. Sie haben aber Anrecht auf eine Entschädigung.
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind die Schulen noch nicht im Ferienmodus, sondern haben in den Distanzunterricht umgeschaltet. Die Kindergärten bleiben geöffnet.
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