Wegen der Corona-Lage beginnen in Flandern und der Französischen Gemeinschaft die Osterferien eine Woche früher. Daher stehen viele berufstätige Eltern ohne Kinderbetreuung da.
Zum Ausgleich haben Selbstständige für die fünf Arbeitstage Anrecht auf eine einmalige Entschädigungsleistung von bis zu 400 Euro. Selbstständige, die im Homeoffice arbeiten können, sind davon ausgenommen.
belga/sh