Zwei Personal-Angehörige einer Wartungs-Firma hatten der Betriebs-Spitze eine Mitverantwortung für einen Arbeitsunfall vom März 2004 gegeben. Bei der Explosion in der Niederlassung von Seraing erlitten die beiden Arbeitnehmer schwere Verbrennungen. Nach Auffassung des Gerichtes trifft 'Cockerill' keine Schuld an dem Unfall. Die Explosion sei durch eine Verkettung unglücklicher Umstände eingetreten, hieß es zur Urteils-Begründung.
Cockerill-Geschäftsführung freigesprochen
Die Unternehmensleitung des Stahlherstellers 'Cockerill' in Lüttich ist vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen worden.