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Zeugen Jehovas wegen "Ausgrenzungspolitik" verurteilt: Geldstrafe von 96.000 Euro

17.03.202113:16
Zeugen Jehovas (Bild: Nicolas Maeterlinck/Belga)
Bild: Nicolas Maeterlinck/Belga

Die Vereinigung, die hinter den Zeugen Jehovas steht, ist wegen Anstiftung zu Diskriminierung und Hass gegen ehemalige Mitglieder verurteilt worden. Die Zeugen Jehovas werden zu einer Geldstrafe von 96.000 Euro verurteilt. Das hat ein Gericht in Gent entschieden.

Auslöser des Prozesses war Patrick Haeck. Er hatte die Religionsgemeinschaft 2015 angezeigt. Er war 35 Jahre lang Mitglied der Zeugen Jehovas, wurde aber 2010 ausgestoßen, weil er bestimmte Bräuche in Frage gestellt hatte. Offenbar handhabt man bei den Jehovas so einen Bruch mit einer Politik des vollständigen Ignorierens, bei der auch Eltern nicht mehr mit ihren Kindern reden dürfen. "Niemand darf mehr mit einem ausgestoßenen Mitglied reden", sagte Haeck der VRT.

Vor Gericht war er nicht alleine. 14 ehemalige Zeugen Jehovas hatten sich der Anzeige von Haeck angeschlossen. Mit dem Prozessausgang sind sie zufrieden. In einer ersten Reaktion sagte Haeck, dass es ihm nicht um die finanzielle Strafe gegangen sei, sondern um eine Anerkennung als Opfer von Diskriminierung und Hass.

Die Gegenpartei gibt sich überrascht, weil das Urteil nur einige Einzelfälle betreffen würde. Man könne deshalb nicht die ganze Glaubensgemeinschaft anklagen. Wie die Mitglieder mit ihrer Religion umgehen, liegt ihrer Meinung nach nicht in der Verantwortung der Vereinigung. Es gebe 25.000 Zeugen Jehovas in Belgien. Und selbst wenn es um Einzelfälle geht, dürfe ein Gericht nicht über zwischenmenschliche Beziehungen urteilen, so Aaron Dinar, selber Mitglied der Zeugen Jehovas.

Die Jehovas sehen da sogar die Religionsfreiheit in Belgien in Gefahr. Und man basiere sich bei den internen Regeln innerhalb der Zeugen Jehovas halt auf Bibeltexte.

Im Urteil des Gerichts heißt es aber: "Die religiösen Regeln stehen in unserer Gesellschaft nicht über dem Gesetz", so die Betonung des Richters. Am Mittwoch hat das Gericht sogar auf den Vorwurf reagiert, eigentlich nicht zuständig zu sein. "Die Pflicht zur Neutralität gegenüber Religionsgemeinschaften sei nicht absolut. Das Gericht hat die Befugnis, den gegebenen Sachverhalt anhand des Diskriminierungsgesetzes zu prüfen", hieß es in einer Stellungnahme.

Dass die Zeugen Jehovas jetzt nach dem Urteil plötzlich nachsichtiger werden, wird eigentlich nicht erwartet. Jedenfalls ist Patrick Haeck da wenig optimistisch, denn die Zeugen Jehovas stehen in Belgien nicht für sich. Auch sie müssen der Führung aus den USA strikt gehorsam sein. Deshalb glaubt Haeck, dass sie das eh nicht selbst entscheiden dürfen.

Am Mittwoch findet man jedenfalls in den Medien weitere ehemalige Mitglieder, die von ihren Erlebnissen bei den Zeugen Jehovas berichten. Da ist immer wieder von einer regelrechten Gehirnwäsche die Rede, die auch vor Kinder nicht halt macht. Wie groß der Schaden ist, kann man auch dem Urteil des Gerichts entnehmen. Es sei "tief menschlicher und unheilbarer moralischer Schaden entstanden".

Die Anwälte der Zeugen Jehovas haben nun 30 Tage Zeit, in Berufung zu gehen.

vrt/standaard/mz

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