Vor sechs Jahren hatte ein früherer Zeuge Jehovas Klage unter anderem wegen Verleumdung und übler Nachrede erhoben. Seinen Angaben zufolge wurden Aussteiger aus der Gemeinschaft verstoßen und gedemütigt.
Die Richter sahen die Anschuldigungen gegen die Zeugen Jehovas als erwiesen an. Insgesamt sind in dem Prozess 16 Personen als Zivilpartei aufgetreten.
belga/rtbf/vrt/jp
Insgesamt beträgt die Höhe 96.000 Euro. Das heißt pro Person 12.000 Euro. Bitte richtig stellen.