2 Kommentare

  1. Wie soll das denn gehen ? Man kann doch niemanden dazu zwingen sich an einem bestimmten Ort anzumelden. Solche antiliberalen Zwangs-Anordnungen haben mit der europäischen Niederlassungsfreiheit nichts mehr gemeinsam. Wahrscheinlich werden dann wieder überhöhte Extra-Steuern dem « Verweigerer » auferlegt. Mit diesen, zwar illegalen Mitteln, untergraben ja viele flämische Gemeindepolitiker bekanntlich das europäische Recht .

  2. Knokke sollte es nicht übertreiben. Es gibt überall schöne Gegenden, wo man einen Zweitwohnsitz haben kann. Auch in Belgien.