Krankenhaus-Zusatzversicherungen werden in Belgien von staatlichen Kassen und privaten Versicherungen angeboten. Aus Wettbewerbsgründen müsse für beide die gleiche gesetzliche Grundlage gelten, so die Richter. Bislang werden beide Anbieter unterschiedlich behandelt. Nach dem Urteilsspruch müssen die staatlichen Kassen unter anderem eine höhere Finanzreserve aufbauen. Daher seien Beitragssteigerungen nicht ausgeschlossen.
vrt/belga/ok