Das Gesetz bestimmt, dass in belgischen Häfen nur anerkannte Mitarbeiter Schiffe laden und löschen dürfen. Das sei zwar aus Sicherheitsgründen so in Ordnung, so der EuGh.
Dass aber nur eine paritätische Kommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften bestimmen darf, wer anerkannt ist, gehe zu weit. Das widerspreche den EU-Prinzipien von Binnenmarkt und Personenfreizügigkeit, so der EuGh.
belga/vrt/vk