2 Kommentare

  1. Unfassbar, nur ein Univerweis. Für welche Menschen gelten eigentlich die Menschenrechte? Hier geht es um Todschlag (nicht vorsätzlich) und vor allem um unterlassene Hilfeleistung und zwar ALLER Anwesenden!

  2. Nun, Frau Leclercq, der Universität steht nun mal nur die Exmatrikulation als schärfste Disziplinarmaßnahme zur Verfügung.
    Wie im Artikel erwähnt, bleibt der Strafprozess vor einem staatlichen Gericht davon unberührt.