Einige der Betroffenen dürfen sich für mehrere Jahre nicht mehr an der Uni einschreiben, für andere gilt der Verweis auf Lebenszeit.
Die Tat ereignete sich 2018. Damals starb der 20-jährige Sanda Dia an den Folgen von Misshandlungen während der Studententaufe. Daraufhin hatte die Uni ein erstes Disziplinarverfahren gegen die verantwortlichen Studenten eingeleitet. Es endete 2019 mit milden Strafen, die der Uni heftige Kritik einbrachten.
Daraufhin hat die KU Löwen letztes Jahr das Verfahren neu aufgerollt und dabei nach eigenen Angaben neue Erkenntnisse eingebracht. Das zweite Verfahren endete für sieben Studenten jetzt mit dem Ausschluss von der Uni. Der Gerichtsprozess zum Tod von Sanda Dia steht noch aus.
belga/okr
Unfassbar, nur ein Univerweis. Für welche Menschen gelten eigentlich die Menschenrechte? Hier geht es um Todschlag (nicht vorsätzlich) und vor allem um unterlassene Hilfeleistung und zwar ALLER Anwesenden!
Nun, Frau Leclercq, der Universität steht nun mal nur die Exmatrikulation als schärfste Disziplinarmaßnahme zur Verfügung.
Wie im Artikel erwähnt, bleibt der Strafprozess vor einem staatlichen Gericht davon unberührt.