Es geht um Langzeitkranke, deren Fall normalerweise dieses Jahr von einem Kontrollarzt des Landeskrankenamtes begutachtet worden wäre.
Mit dem Beschluss sollen die Kontrollärzte entlastet werden, deren Arbeitsaufkommen seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie deutlich zugenommen hat.
Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um in den Genuss der Entschädigung zu kommen. Entweder muss der Antragsteller seit mindestens zehn Jahren krankheitsbedingt nicht arbeiten können oder älter als 58 sein oder mindestens 50 und bereits seit fünf Jahren arbeitsunfähig.
belga/vrt/sh