Die Hälfte der Strafe wurde ausgesetzt. Das Gericht kam am Freitag, genauso wie das Brüsseler Polizeigericht 2019, zu dem Schluss, dass Infrabel schwerwiegende Fehler gemacht habe.
Damals lautete die Strafe 550.000 Euro. Gegen das Urteil war Infrabel in Berufung gegangen mit dem Ergebnis, dass die Summe auf 330.000 Euro reduziert wurde.
Bei dem Zugunglück von Buizingen 2010 waren aufgrund eines abgebauten Streckensignals zwei Züge frontal zusammengestoßen. Insgesamt kamen 19 Menschen ums Leben.
belga/vk