Das verlautet aus dem Kabinett des föderalen Arbeitsministers Dermagne. Eine Ausnahme gibt es nur für Menschen, die sich aus beruflichen Gründen in einer Roten Zone im Ausland aufgehalten haben.
belga/okr
Reiserückkehrer, die eine Woche in Quarantäne müssen, können für diese Zeit nicht in Kurzarbeit geschickt werden und erhalten demnach auch kein Kurzarbeitergeld.
Das verlautet aus dem Kabinett des föderalen Arbeitsministers Dermagne. Eine Ausnahme gibt es nur für Menschen, die sich aus beruflichen Gründen in einer Roten Zone im Ausland aufgehalten haben.
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