Mit der Änderung haben die Eheleute jetzt eine reine Gütertrennung vereinbart. Dadurch muss der gemeinsame Besitz neu aufgeteilt werden. Geht der größere Anteil an Paola, wird das Erbe für Delphine automatisch kleiner.
Albert hatte Delphine Boël erst vor kurzem als leibliche Tochter anerkannt. Dadurch hat sie Anspruch auf einen Erbanteil von ihm, nicht aber von Paola.
Für die drei ehelichen Kinder von Albert und Paola hat die Änderung des Ehevertrages keine Konsequenzen.
b/sh
Wir haben ein tolles Königshaus! Die Super-Katholikin Fabiola hat versucht belgisches Steuergeld (Apanage)über eine Stiftung dem belgischen Fiskus zu entziehen und auch hier werden erneut Spielchen mit (öffentlichen)Steuergeldern gemacht. Wo ist es hin das saubere Vermögen von Leopold II? Wieviel armselige Milliönchen bleiben?
Dumm gelaufen für Delphine. Eine Retourkutsche der besonderen Art. 😉
@ MSE: Nun ja, Delphine hat ja immer behauptet, ihr ginge es um den Titel und nicht um den schnöden Mammon, da bei Herrn Boël deutlich mehr zu holen war als bei Albert.
Ansonsten wird wohl einiges davon abhängen, welcher der beiden Ehegatten zuerst das Zeitliche segnet. Angenommen Paola stürbe als erstes, würde ein Teil ihres Vermögens vermutlich an Albert gehen und bei dessen Ableben durch vier geteilt werden müssen.
Wie sagte schon mein Opa, wenn es um schrecklich nette Familien ging: « Haben sie schon geteilt? »