Obwohl der Gesetzgeber dies verpflichtend vorschreibt, sind viele Hundehalter dieser Auflage immer noch nicht nachgekommen. Dies geht aus einer Kontrollaktion hervor, die die zuständigen Behörden im August durchführten. Von den über 600 landesweit stichprobenartig kontrollierten Hunden, hatten 12% der Tiere weder eine Tätowierung noch trugen sie einen elektronisch lesbaren Chip zu Identifizierung. Die kontrollierten Tierhalter haben jetzt bis zum Ende des Monats Zeit, den gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden. Beim nicht-nachkommen dieser Verpflichtung wird sonst ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro fällig.
Zahlreiche Hunde sind in Belgien immer noch nicht mit Mikrochip versehen
Zahlreiche Hunde sind in Belgien immer noch nicht mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung zur Identifizierung versehen.