Ab jetzt dürfen bis zu 15 Menschen an Gottesdiensten, Hochzeiten und Beerdigungen teilnehmen.
In dieser Woche hatte der Staatsrat das Verbot von Gottesdiensten im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen gekippt.
Die Bischöfe hatten gestern angekündigt, dass jede Pfarre vor Ort entscheiden müsse, ob Gottesdienste machbar sind. Oft sei das nicht der Fall.
vrt/est