Der Staatsrat hatte am Dienstag geurteilt, dass der bisherige ministerielle Beschluss unverhältnismäßig sei und gegen das Recht auf freie Religionsausübung verstieße. Justizminister Van Quickenborne (OpenVLD) betonte denn auch in der RTBF, dass man nur einen Tag gebraucht habe, um eine Lösung zu finden. Wobei man nicht vergessen sollte, dass der Staatsrat eine solche auch bis spätestens nächsten Sonntag gefordert hatte.
Die neue Regelung gilt für alle Gottesdienste und auch für entsprechende säkulare Feiern.
Die jüdische Gemeinschaft, die vor dem Staatsrat geklagt hatte, weil bestimmte Zeremonien wie Hochzeiten die Anwesenheit von mindestens zehn Personen erfordern und das mit der alten Regelung verboten war, zeigte sich erfreut. Von katholischer Seite hieß es, dass das zwar keine spektakuläre Lockerung sei, man werde sich aber damit zufriedengeben. Man bedauere zwar, dass nicht alle Gläubigen zu den Weihnachtsmessen kommen könnten, aber die Erhaltung der Gesundheit müsse Vorrang haben, so der Bischof von Antwerpen, Johan Bony.
Man dürfe auch nicht vergessen, dass man hier etwas sehr Spezielles für die Glaubensgemeinschaften getan habe. In anderen Bereichen gebe es gar keine Lockerungen. Und falls der Konzertierungsausschuss beschließen sollte, dass es am 15. Januar Lockerungen für andere Sektoren gebe, werde er die Interessen der Gläubigen vertreten, so Van Quickenborne.
Staatsrat kippt Corona-Gottesdienstverbot: Zufriedenheit und Unverständnis
Boris Schmidt