Der Staatsrat hatte am Dienstag das Verbot von Gottesdiensten aufgehoben. Vom kommenden Sonntag an dürfen sie unter bestimmten Auflagen wieder stattfinden. Es gehe darum, die richtige Balance zwischen Religionsfreiheit und öffentlicher Gesundheit zu finden, schrieb Van Quickenborne auf Twitter.
Laut den bisherigen Corona-Regeln durften bei Beerdigungen maximal 15 Menschen zusammenkommen, bei Hochzeiten nur fünf. Dadurch konnten bestimmte jüdische Zeremonien nicht vorschriftsmäßig stattfinden. Dagegen hatten verschiedene jüdische Organisationen vor dem Staatsrat geklagt.
Minister Van Quickenborne signalisierte seine Bereitschaft, die Anzahl der zugelassenen Teilnehmer anzupassen.
Staatsrat kippt Corona-Gottesdienstverbot: Zufriedenheit und Unverständnis
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