Seit dem 1. Juli hat die Gleichstellungs-Stelle die Befugnis, Opfern beizustehen, von denen intime Bilder ohne ihr Einverständnis veröffentlicht wurden.
Mehrfach hat die Stelle Twitter aufgefordert, entsprechende Bilder aus dem Netz zu nehmen - bisher hat sich der Kurznachrichtendienst geweigert. Damit verstößt Twitter gegen die Gesetzgebung in Belgien, die die Verbreitung von Nacktfotos gegen den Willen der Fotografierten verbietet, argumentiert die Gleichstellungs-Stelle.
belga/sh
Ist ja süsssss. Da wird auf einen Rechtsverstoß aufmerksam gemacht und Twitter nimmt die Bittsteller nicht ernst.
Eine normale Strafanzeige oder Klageankündigung erschreckt doch keine Internetfirma.
Da die Bilder ja nicht nur in Belgien zu sehen sind, gibt es folgen Lösungsansatz. Es werden gleichzeitig in mehreren Ländern, bei verschieden Gerichten einstweilige Verfügungen beantragt, mit dem Ziel das Gesamtangebot von Twitter stillzulegen, und jedem Provider die Weiterleitung von Twitterdaten zu untersagen.
Wenn Twitter dann keine Schutzschriften, bei den verschieden Gerichten hinterlegt hat, wird das Angebot mindestens für einige Zeit stillgelegt.
Kein Job für ein Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt, aber von fachkundigen Anwälten mit Erfahrung auf diesem Gebiet durchsetzbar.
Muss man wahrscheinlich nur einmal mit Twitter veranstalten, danach klappt das sofort.