Auf Empfehlung der Agentur für Lebensmittelsicherheit, AFSCA, müssen daher ab Sonntag alle Geflügelhalter in Belgien ihre Tiere so unterbringen, dass sie keinen Kontakt zu Wildvögeln haben können. Das heißt, die Tiere müssen entweder im Stall bleiben oder mit Hilfe von Netzen abgeschirmt werden.
Die Auflagen gelten für professionelle Geflügelzüchter, Hobbyzüchter und Privatleute, die ein paar Hühner zur Selbstversorgung halten.
Ende Oktober waren in den Niederlanden mehrere Fälle von Vogelgrippe nachgewiesen worden. Für Geflügelzüchter in Belgien gilt seit dem 1. November bereits die Pflicht, ihr Geflügel vor Kontakten zu Wildvögeln zu schützen.
Das Vogelgrippe-Virus ist für Tiere hoch ansteckend. Für den Menschen besteht keine Gesundheitsgefahr.
Menschen, die im Wald tote Vögel finden, sollten dies unverzüglich der AFSCA melden. Hier die Kostenfreie Telefonnummer: 0800-99 777.
belga/vrt/jp/sh