Die Anästesistin stand bei der Operation im September 2014 unter dem Einfluss von Alkohol. Die Patientin starb vier Tage nach der Operation. Die Untersuchung ergab, dass die Ärztin den Beatmungsschlauch in die Speiseröhre anstelle der Luftröhre eingeführt hatte.
Außerdem wurden ihr weitere medizinische Fehler nachgewiesen. Die Angeklagte hatte zugegeben, Alkohol getrunken zu haben. Sie arbeitete erst seit etwa zwei Wochen in dem Krankenhaus in Südfrankreich. In Belgien war ihr zuvor bereits zwei Mal wegen schwerer beruflicher Fehler gekündigt worden.
Die Angeklagte muss drei Jahre ins Gefängnis und darf nicht mehr als Ärztin praktizieren.
belga/km