Derzeit würde Hasskriminalität strafrechtlich noch zu wenig verfolgt. Straftaten im Bereich Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Leugnen von Völkermord kommen vor ein Strafgericht. Straftaten wie beispielsweise Homophobie oder Religionsdiskriminierung müssen laut Verfassung vor den Assisenhof. Grund ist der besondere Schutz der Meinungsfreiheit.
Da die Prozedur aber sehr aufwendig ist, versanden viele Fälle. Van Quickenborne will deshalb eine Verfassungsänderung in Gang setzen.
belga/vk