Das melden die Zeitungen der Gruppe Sudpresse.
Wesphael war vom Assisenhof in Mons des Mordes an seiner Frau Véronique Pirotton freigesprochen worden und hatte Entschädigungen geltend gemacht. Der ehemalige Justizminister Koen Geens hatte dies jedoch abgelehnt.
Daraufhin ging Wesphael gegen diese Entscheidung an. Eine Kommission gab ihm nun Recht. Diese Kommission besteht aus den Vorsitzenden des Kassationshofs, des Staatsrats und der Anwaltskammer.
belga/cd