Die Rettungsgasse wird im Fall von Stau gebildet. Das heißt, eigentlich muss sie gebildet werden, sobald Fahrzeuge auf Autobahnen oder anderen mehrspurigen Straßen nur noch mit Schritttempo fahren. Dann ist nämlich noch ausreichend Platz hierfür. Wenn alles steht und die Rettungskräfte mit Blaulicht und Sirene von hinten kommen, ist es meist zu eng und zu spät für die Rettungsgasse.
Rettungsgasse bilden - wie geht das?
Nehmen wir den Fall einer zweispurigen Schnellstraße. Wer da auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, hält sich so weit wie möglich links. Wer auf der rechten Spur fährt, hält sich äußerst rechts. Bei einer Autobahn mit drei oder mehr Spuren gilt für die Autos links, dass sie so weit wie möglich nach links ausweichen. Alle anderen Fahrzeuge fahren so weit rechts wie möglich. Dadurch entsteht eine Rettungsgasse immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen.
Darf man den Pannenstreifen befahren?
Grundsätzlich muss der Standstreifen frei bleiben. Nur im äußersten Fall, dass der Rettungswagen ankommt und es scheint zu eng zu sein, dann darf man kurz auf den Pannenstreifen ausweichen. Ansonsten muss er frei bleiben. Das gilt auch für Busspuren und Radwege.
Wohin mit den LKW?
LKW dürfen auf Autobahnen mit drei oder mehr Fahrstreifen die mittlere Spur benutzen, da dort kein Überholverbot für LKW gilt. Auch sie müssen sich im Falle eines Staus so weit wie möglich nach rechts bewegen, um die Rettungsgasse ausreichend breit zu machen.
Ein Überholverbot für dreispurige Autobahnen wäre auch keine gute Idee, denn auf manchen Autobahnteilstücken sind so viele Lastwagen unterwegs, dass ansonsten einfach nicht genug Platz wäre. Da gäbe es dann längere Staus, was wiederum das Unfallrisiko erhöhen würde.
Wann löst man die Rettungsgasse wieder auf?
Jedenfalls nicht, sobald das erste Rettungsfahrzeug durchgefahren ist. Die Rettungsdienste kommen normalerweise nicht schön geordnet einer hinter dem anderen anfahren. Oft kommt erst die Ambulanz, dann der Notarzt, dann die Polizei, vielleicht ein Abschleppdienst... Kurz gesagt: Solange es einen Stau gibt, muss die Rettungsgasse frei bleiben.
Bußgeld bei Verstößen?
Tatsächlich hat die Polizei personell keine Kapazitäten frei, um im Fall eines Unfalls zu kontrollieren, ob die Rettungsgasse richtig gebildet wird. Das hat Sofie Lenaerts, Sprecherin der Föderalen Polizei, gesagt. Das heißt aber nicht, dass nicht die Nummernschilder notiert werden bzw. von Überwachungskameras aufgezeichnet werden.
Im Fall einer Missachtung der neuen Regel kann ein Bußgeld von 58 Euro verhängt werden. Wenn festgestellt wird, dass jemand die Bildung der Rettungsgasse behindert und den Notdienst gefährdet, dann werden 174 Euro fällig.
vrt/jp