Den großen Paradigmenwechsel hat es im Grunde schon 2018 gegeben. Bis dahin war Polizeibeamten eigentlich jeder Nebenjob verboten, es sei denn, sie hatten eine Sondergenehmigung.
Seit über zwei Jahren gilt aber, dass fast alles erlaubt ist - bis auf wenige Ausnahmen. Polizisten dürfen zum Beispiel nicht in einer Fahrschule arbeiten, weder als Ausbilder noch als Führungskraft. Auch nicht als Flurwärter oder Wildhüter, vor allem aber nicht in einem Bewachungsunternehmen oder als Rettungskraft (zum Beispiel in einem Krankenwagen).
Es sind vor allem Sicherheitsberufe betroffen. Der Gedanke dahinter ist, dass Polizisten im Krisenfall oder bei einer Katastrophe für die Polizei verfügbar sein müssen.
Fragezeichen bleiben aber noch immer. So ist nicht definiert, ob Polizisten als Kellner arbeiten dürfen. Die Frage ist: Kann man diese Arbeit mit dem Job eines Polizeibeamten vereinbaren? Ist das deontologisch in Ordnung? Da sind nicht alle Polizeizonen auf der gleichen Wellenlänge.
Gewerkschaften gespalten
Ein Polizeigewerkschaftsvertreter sagte der Zeitungsgruppe Sudpresse, dass es jetzt endlich eine solide gesetzliche Basis gebe. Als Beispiel nannte er den Fall einer Polizistin, die nebenberuflich einen Hundewaschsalon betreibt.
Ihr Polizeichef hatte die Bedingung gestellt, dass sie sich nicht in der Polizeizone, in der sie aktiv ist, niederlässt, und auch nicht in einer angrenzenden Polizeizone. Jetzt könnte die Polizistin vor dem Staatsrat dagegen klagen. Und da werde es dem Polizeichef wohl schwer fallen, seine Entscheidung zu begründen.
Ein anderer Gewerkschafter bedauerte aber, dass man nicht eine Art Einspruchskammer innerhalb der Polizei eingerichtet hat, die über solche Fälle entscheiden kann. Denn der Weg zum Staatsrat sei ja doch ein schwerer. Und die Kosten darf man auch nicht vergessen.
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