Die Operation Kelch war möglicherweise doch nicht illegal.
Die Akten, die die Justiz bei den Hausdurchsuchungen beschlagnahmt hatte, brauchen vorerst nicht der katholischen Kirche zurückersstattet zu werden. Das hat der Kassationshof am Nachmittag entschieden.
Alle beteiligten Parteien werden jetzt erneut vor der Anklagekammer erscheinen müssen. Die Kammer wird darüber befinden, ob die Ermittler die Akten für ihre Arbeit brauchen dürfen oder nicht.
Die Anklagekammer hatte vor einigen Wochen die Rückgabe der Akten an die Kirche beschlossen. Der Kassationshof hat das Urteil heute aber widerrufen.
Der Grund: Die Missbrauchsopfer waren nicht angehört worden. Und das kommt für das höchste Gericht einem Prozedurfehler gleich. Die katholische Kirche hatte gegen die Hausdurchsuchungen protestiert und sie scharf kritisiert.
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