De Koster war Ende August in Untersuchungshaft genommen worden. Ihm werden Urkundenfälschung, Verwendung falscher Dokumente und Geldwäsche zur Last gelegt.
Seine Anwälte hatten seine Freilassung beantragt. Die Brüsseler Anklagekammer hat aber beschlossen, die Untersuchungshaft zu verlängern - allerdings in Form einer elektronischen Überwachung.
Patrick De Koster bekommt eine Fußfessel und darf das Gefängnis verlassen.
belga/jp