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Euthanasieprozess muss neu aufgerollt werden

15.09.202016:09
Euthanasie (Archivbild: Olivier Vin/Belga)
Archivbild: Olivier Vin/Belga

Überraschende Wendung im Genter Euthanasieprozess: Der Arzt, der die Euthanasie durchgeführt hat, muss sich erneut vor Gericht verantworten. Das hat der Kassationshof am Dienstag entschieden. Der Arzt hatte 2010 der damals 38-jährigen Tine Nys wegen psychischen Leidens Sterbehilfe geleistet. Im Februar war der Mann im Rahmen eines Assisenprozesses von den Geschworenen freigesprochen worden. Damit war die Familie von Tine Nys nicht einverstanden und zog vor den Kassationshof.

Rückblick: Am 31. Januar 2020, um ein Uhr nachts, endete der erste Euthanasie-Prozess Belgiens. Alle drei Ärzte, die sich vor dem Assisenhof von Gent wegen Mordes durch Vergiftung verantworten mussten, wurden freigesprochen.

Zwei Wochen später beschlossen die Angehörigen von Tine Nys, vor den Kassationshof zu ziehen. Das Euthanasiegesetz sei nicht respektiert worden.

Das Gesetz sieht vor, dass bei einem psychischen Leiden, der Arzt ein Gutachten von zwei anderen Ärzten einholen muss. An der Unabhängigkeit der beiden anderen Ärzte hatte die Familie Zweifel.

Da der Kassationshof aber nicht inhaltlich, sondern nur formal urteilt, ist diese Frage weiterhin offen. Allerdings urteilte der Kassationshof am Dienstag, dass es in der Tat ein Problem mit der Urteilsbegründung gibt. Damit ist das Urteil kassiert, also ungültig.

Allerdings kommt es jetzt nicht mehr zu einem Assisenprozess, denn strafrechtlich bleiben alle drei Ärzte vom Vorwurf des geplanten Giftmordes definitiv freigesprochen.

Der neue Prozess vor dem Gericht Erster Instanz behandelt nur die zivilrechtliche Klage der Familie, also die Frage eines Schadenersatzes. Ob der Arzt tatsächlich das Euthanasiegesetz missachtet hat oder nicht, muss dann geklärt werden.

Volker Krings

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