Bis dato war nicht sicher, ob auch Beschäftigte, die dieses Jahr wegen der Corona-Krise zeitweise in Kurzarbeit mussten, 2021 Anrecht auf das vollständige Urlaubsgeld haben würden.
Um die Kaufkraft der Arbeitnehmer nicht zu schmälern, wurde jetzt beschlossen, dass es keine Kürzungen beim Urlaubsgeld geben soll. Die Regierung wurde aufgefordert, Betriebe gegebenenfalls zu unterstützen, die besonders stark unter den Folgen der Krise leiden.
belga/mh