Fast ebenso viele Unternehmen hatten das im zweiten Trimester nicht getan.
Um von der Regelung Gebrauch zu machen, müssen Unternehmen nachweisen, dass sie im zweiten Quartal mehr als ein Fünftel ihrer Arbeitszeit verloren haben und diesen Verlust durch Kurzarbeit kompensiert haben.
Laut Acerta erfüllen 42 Prozent der Unternehmen dieses Kriterium und können im Herbst noch von der staatlichen Hilfsmaßnahme profitieren.
belga/jp