4 Kommentare

  1. Nicht mehr wie richtig, da man ebenso bei Verkehrsübertretungen im Ausland wie zbsp Deutschland, den Niederlanden hier zur Kasse gebeten wird seitens der dortigen Behörden. Also steht Belgien auch das gleiche Recht zu ausländische Verkehrssünder zur Kasse zu bitten auch wenn überall andere Summen für ein gleiches Vergehen erhoben werden.

  2. @Anja Wotschke: Dem kann man inhaltlich voll zustimmen. Was mich dabei stört: Beim "Geldeintreiben" kann Belgien international. Wenn es um die Sprachenregelung im eigenen Land geht... geht nichts! Weder bei den Publikationen des Königshauses in den Sozialen Medien, noch bei Banken, Versicherungen, Dienstleistern, diversen Behörden und beschämender Weise in den Gesetzesblättern und den ministeriellen Beschlüssen (spez. Corona hat es gezeigt). Deutsch als Sprache, scheint da ein Problem zu sein?!

  3. Justizminister Gerns sollte auch mal die belgischen Autofahrer aufrufen, die Verkehrsregeln einzuhalten. Blinken beim Spurwechsel oder beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr... alles Fremdworte. Hier muss man auf alles gefasst sein.

  4. Herr Baacke, Sie werfen da einiges durcheinander. Privatunternehmen, wie Banken, Versicherungen etc. werden nicht vom Staat geregelt, da müssen Sie sich schon bei den Firmen selbst melden. Zweitens hat Belgien keinerlei Gesetz im ganzen Land alle 3 Sprachen zu sprechen, sondern jeweils nur eine einzige in der entsprechenden Region, das geht ad absurdum auf der A 40 von Eupen nach Brüssel, wo sich alle Nase lang die Städtebezeichnungen ändern. Drittens, es gibt in ganz Europe keine Minderheit die so "beschützt" ist, wie die DG. Wenn nicht alles zentral übersetzt is, so kann man es auf den Webseiten der DG in deutsch nachlesen