Die Verbraucherzeitschrift Test Achats klagt gegen den Telefonanbieter Telenet. Telenet habe seine allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 1. Oktober geändert, ohne seine Kunden individuell und ausreichend darüber zu informieren.
Ändert eine Firma ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen, hat der Kunde das Recht, den Vertrag binnen zwei Monaten fristlos und gebührenfrei zu kündigen. Dieser Aufklärungspflicht sei Telenet nicht nachgekommen.
In einem weiteren Fall habe Telenet Kunden verpflichtet, den Preis eines von Telenet bezuschussten Handys vollständig zurückzuzahlen, wenn der Kunde von seinem Recht Gebrauch macht, den Vertrag zu kündigen.
belga/ok